Teilhabeberatung wird Pflicht

Nach dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit seiner Förderrichtlinie vom 17. Mai 2017 eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (www.gemeinsam-einfach-machen.de). Zwei kooperierende Wohlfahrtsträger in Stadt und Kreis Offenbach haben in der zweiten Antragsrunde einen Förderantrag eingereicht. Dabei soll die Beratungsmethode des „Peer Conceling“ ausgebaut und Psychiatrieerfahrene als Berater tätig werden. Ab 2018 soll die Arbeit in der Offenbacher Innenstadt aufgenommen werden.

Das Förderziel des Gesetzgebers

Im Bundesteilhabgesetz ist im § 32 BTHG eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung festgeschrieben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS fördert zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung. Die Beratung soll Betroffenen im Vorfeld der Beantragung von Leistungen zur Verfügung stehen. Der Zugang soll niedrigschwellig sein (inhaltlich, räumlich, sozial und zeitlich), das Angebot gut erreichbar und barrierefrei.  

Zum Angebot gehören die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Ratsuchende sollen im Vorfeld der Beantragung von konkreten Hilfeleistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe erhalten. Ihnen soll ein freies Beratungsangebot zur Verfügung stehen – unabhängig von den  ökonomischen Interessen der Leistungsträger und Leistungserbringer. 

Der Bund wird die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung jährlich mit insgesamt 58 Millionen Euro fördern. Der Förderzeitraum ist zunächst auf drei Jahre angelegt.

Gemeinsam einfachmachen – Teilhaben in Offenbach

In Stadt und Kreis Offenbach werden die Stiftung Lebensräume Offenbach am Main und Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Stadt und Kreis Offenbach eine gemeinsame Beratungsstelle in der Offenbacher Innenstadt einrichten. Das Angebot ersetzt nicht bestehende Beratungsangebote nach der gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungsplicht. Es ist als ergänzende und zusätzliche Leistung gedacht und soll die Teilhabechancen von Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen deutlich verbessern.

Wichtiges Anliegen des Gesetzgebers ist, die Beratungsmethode des „Peer Counceling“,  eine Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen, auszubauen. Behinderungserfahrene werden als Berater tätig. Ratsuchende sollen durch diese Methode dazu gestärkt werden, sich selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern über ihre sozialrechtlichen Ansprüche auseinandersetzen zu können.

Das Team – Ziele und Angebote

Für das ergänzende unabhängige Beratungsangebot „Teilhaben in Offenbach“ können in Stadt und Kreis bis zu drei förderungsfähige Vollzeitstellen besetzt werden. Diese werden in angemessener Weise nach jüngeren und älteren Frauen und Männern, qualifizierten Fachkräften der Sozialarbeit und Sozialwissenschaften und  behinderungserfahrenen Menschen zusammengesetzt sein. 

Vorrangiges Ziel ist, betroffene Menschen zu verstehen und für ihre Anliegen Verständnis zu entwickeln. Ihre Vorstellungen und ihr Wille sollen erkannt und respektiert werden. Einzelgespräche sind das zentrale Element der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Dabei sollen Menschen erreicht und Vertrauen hergestellt werden. Gruppenangebote und Veranstaltungen gehören zum Angebot. Professionelle Mitarbeiter fungieren als feste Bezugsperson während des gesamten Beratungsgeschehens, Behinderungserfahrene werden eingebunden. 

Recherchen zur Person, dem behindernden und helfenden Umfeld sowie Entstehung und Verlauf der Beeinträchtigung sind wichtige Teile der Beratung. Am Ende stehen Empfehlungen und Vermittlung nützlicher Hilfen. 

Der Text wurde in der Zeitschrift "Treffpunkte", Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie in der Rhein-Main-Region, Ausgabe 1/2018 unter dem Titel "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird Pflicht" veröffentlicht. Text+Bilder: Johann Kneißl, www.allemunde.de

Kontakt: Klaus-D. Liedke, T 069 83 83 16-20, Kontaktformular