Leitbild der Stiftung Lebensräume

LEBENSRÄUME will seine Dienste stets in bester Weise, anspruchsvoll und sorgfältig erbringen. Die fachliche Arbeit berührt jedoch viele Interessen und die stimmen nicht immer überein. Im Bemühen, die unterschiedlichen Ansprüche zu berücksichtigen, sind diese möglichst ausgewogen zu harmonisieren. Die vorliegenden Grundsätze und Leitlinien benennen Werthaltungen und Arbeitsprinzipien von LEBENSRÄUME, die für Mitwirkende und Beschäftigte in der Organisation verbindlich sind. Die Menschen im Unternehmen und außerhalb sollen daran unsere Arbeitspraxis messen können.
 

A) Betreuung ist individuelle Hilfe für Menschen

LEBENSRÄUME erbringt soziale Hilfeleistungen, die sich an den Bedürfnissen betroffener Personen orientieren. Wir leisten professionelle, beruflich kompetente Dienste für Menschen, die wegen einer individuellen Behinderung, gesundheitlichen oder psychosozialen Beeinträchtigung mit Lebensbelangen nicht allein zurechtkommen. Der Auftrag für die*den Einzelne*n steht im Vordergrund, aber wir respektieren ebenso das soziale Umfeld und streben ein auskömmliches Zusammenleben an. Gerade unter den besonderen Lebensumständen der von uns betreuten Menschen. Dabei beachten wir folgende Grundsätze.

  1. Jeder Mensch ist einzigartig und mit ihm seine Lebenslage und Lebenssituation, gerade wenn jemand hilfsbedürftig ist. Wo es nicht alleine geht, helfen wir – verfolgen aber stets das Ziel der Selbstsorge und einer Unterstützung durch normale soziale Beziehungen.
     
  2. Soziale Hilfe schafft Abhängigkeit und gewohnte Unterstützung kann zum Verlust von Eigenständigkeit führen. Wir sind zuverlässig für andere da – und wahren gerade deswegen einen mindesten Abstand zum*zur Hilfeempfänger*in, achten seine*ihre Mündigkeit.
     
  3. Nicht immer passen individuelle Lebensvorstellungen zu den sozialen und kulturellen Gewohnheiten einer Gemeinschaft. Um die Lebensumstände kümmern wir uns – sehen auf die konkrete Situation, streben ein förderliches, mindestens akzeptables Milieu an.
     
  4. Die Notwendigkeit einer Hilfe ist für jede Person verschieden und bleibt nicht gleich. Wir organisieren die richtigen Maßnahmen – individuell passend und abgestimmt auf den Einzelfall, soweit das fachlich, förmlich und finanziell eben möglich ist.
     
  5. Schicksale, Behinderung und Handicaps gehören zum Leben und sind manchmal nicht zu ändern. Die Besonderheit der Betroffenen achten wir – respektieren die persönliche Lebensweise wie die Regeln der Gemeinschaft und vermitteln dazwischen.
     
  6.  Eine zuverlässige Betreuung und vertrauensvolle Bindung sind Grundvoraussetzung für psychosoziale Hilfe. Wir pflegen die Beziehung zum Menschen – gerade wenn Kontakte schwierig sind und die Wirklichkeit unterschiedlich wahrgenommen wird.
     
  7. Psychosoziale Hilfe setzt das aufrichtige Interesse an einer Person und ihrem Leben voraus. Menschen, um die wir uns kümmern, schätzen wir – grundsätzlich mit Zuneigung und Wohlwollen sowie mit Rücksicht auf Empfinden und Grenzen der Helfer*innen.
     
  8. Selbst Hilfe in der Not ist nicht immer einsichtig und gut gemeinter Rat wird womöglich abgewiesen. Wir achten das Recht auf Selbstbestimmung – ohne therapeutisch zu überwältigen oder erforderliche Hilfe zu unterlassen handeln wir verantwortungsvoll.
     
  9. Mitarbeiter*innen müssen sich in fremde Stimmungslagen einfühlen und belastende Verhaltensweisen ertragen. Wir helfen in menschlicher Nähe – mit professioneller Distanz durch förmliche Anrede und Selbstreflexion und versuchen, im Handeln frei zu bleiben. 


 B) Versorgung ist der Dienst für die Gemeinschaft

LEBENSRÄUME leistet seine Dienste prinzipiell für alle Bürger*innen eines Gemeinwesens. Soweit uns Versorgungsleistungen übertragen sind, werden wir diese im Rahmen der Vereinbarungen bedarfsgerecht erbringen. Keine*r soll wegen ihrer*seiner Lebenslage, Art oder Schwere einer Beeinträchtigung zurückgewiesen werden und der bedürftigste Mensch kommt zuerst. Weil das nicht immer mit den vorgegebenen Regeln und Bestimmungen übereinstimmt, engagieren wir uns auch in der fachpolitischen Diskussion. Dabei beachten wir folgende Grundsätze.

  1. Die Belegung von Plätzen und Verteilung von Hilfe muss allen Interessenten zugutekommen. Wir sind für Menschen ganzer Zielgruppen da – übernehmen deswegen auch Verantwortung für Versorgungszuständigkeiten und Bedarfssteuerung.
     
  2. Die Lebenslagen und Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung und Handicaps sind verschieden. Nach Schwere und Dringlichkeit helfen wir zuerst – sind bemüht um gerechten Mitteleinsatz, handeln zuerst nach fachlichen und ethischen Grundsätzen.
     
  3. Der Bedarf an psychosozialer Hilfe wird nicht immer gesehen oder verstanden. Wir weisen niemanden wegen Art und Schwere seiner*ihrer Hilfsbedürftigkeit ab – und beziehen die Angebote anderer Einrichtungen ein, vermitteln unter Umständen dorthin.
     
  4. Manchmal sind die Probleme von Menschen vielschichtig und kompliziert. Wir stellen uns auch ungewöhnlichen und schwierigen Aufgaben – suchen, wenn nötig, unkonventionelle oder bestmögliche Lösungen, nutzen die Kooperation mit Partner*innen.
     
  5. Mehr denn je wird bei psychosozialen Störungen öffentliche Hilfe verlangt. Wir bieten unsere Erfahrung und unser Wissen an – immer, wenn die Befindlichkeit, soziale oder berufliche Komplikationen das Zurechtkommen von Menschen erschweren.
     
  6.  Nicht in jeder Notsituation gibt es adäquate Hilfe, nicht alle Belastungen sind zu vermeiden. Wir vertreten die Möglichkeiten und Grenzen fachlicher Hilfe – ermuntern, Unterstützung anzunehmen, müssen manchmal raten, Schwierigkeiten zu ertragen.
     
  7.  Eine Versorgung mit psychosozialen Hilfen muss flexibel und zuverlässig sein. Unsere Verantwortung nehmen wir konsequent wahr – im Rahmen vertraglich geregelter Leistungen, durch eigene Initiative, unter Mitwirkung in Institutionen und Gremien.
     
  8. Professionelle Sozialarbeit handelt meist im Auftrag und auf Kosten der Gemeinschaft. Wir vertreten die Interessen der betreuten Menschen – neben Hilfe für die*den Einzelne*n auch durch sozialpolitisches Engagement für bessere Lebensbedingungen.
     
  9.  Integration und Teilhabe sind Hauptziele im sozialen Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung und Handicaps. Wir verbinden persönliche Betreuung mit gemeinschaftlichem Nutzen – durch sinnvolle Beschäftigung und Perspektiven.
     

C) Leistung als Hilfe und Dienste des Sozialbetriebes

Die bestmögliche Bewirtschaftung öffentlicher Mitteln verlangt eine verantwortliche Erfüllung der Aufgaben für Menschen und Gemeinschaften. Die Zweckbetriebe werden ambitioniert und modern geführt, indem personelle und materielle Ressourcen sparsam aber ausreichend, in bester Weise und wirksam, eingesetzt werden. Mitarbeiter*innen sind der wichtigste Teil des Unternehmens, sie können auf vorbildliches Verhalten und das Prinzip von Kooperation und Partizipation vertrauen.

  1. Private Sozialbetriebe tragen Verantwortung für sparsame und zweckmäßige Mittelverwendung. Uns übertragene Aufgaben nehmen wir gern wahr – machen konstruktive Vorschläge, wie sich Betreuungs- und Versorgungsangebote am besten nutzen lassen.
     
  2. Gemeinnützige Unternehmen müssen ökonomische, fachliche und soziale Komponenten in Übereinstimmung bringen. Wir sind ein moderner sozialer Dienstleistungsbetrieb – verbinden den Anspruch auf beste Leistung mit moderaten Kosten.
     
  3. Wer soziale Dienste erbringt, soll entgegenkommend und einfühlsam, zuverlässig und vertrauenswürdig sein. Wir arbeiten für lebenswerte und lebendige Verhältnisse – mit gutem Betriebsklima, mit Freude über Anerkennung und Interesse an Kritik.
     
  4. Wenn Menschen anderen Menschen helfen, erfordert dies einen sorgsamen Umgang miteinander. Mitarbeiter*innen behandeln wir wie „Kund*innen“ – vorbildlich und mit zuvorkommendem Verhalten, überzeugend in der Haltung und den Grundwerten.
     
  5. Anderen helfen erfordert fachliche Kompetenz und menschliche Eignung, auch Lebenserfahrung. Wir stellen hohe Anforderungen an unsere Mitarbeiter*innen – wählen konsequent aus, qualifizieren und ermöglichen gute Arbeit, erwarten eine aktive Betriebskultur.
     
  6. Mitarbeiter*innen sind Repräsentanten des Unternehmens und prägen seine Kultur. Im Dienst erwarten wir korrektes Auftreten – zurückhaltend in Äußerung und Verhalten, höflich und achtsam, gern individuell, aber mit Blick auf die Wahrnehmung von außen. 
     
  7.  Im Unternehmen gilt es, unterschiedliche Interessen abzugleichen. Konflikte wollen wir offen und konstruktiv austragen – wir treffen Entscheidungen in Kenntnis und mit Respekt der Meinungen, streben verständliche und akzeptable Ergebnisse an.
     
  8. Betriebsangehörige arbeiten mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen in gemeinsamer Verantwortung. Wir führen unsere Dienste zielgerichtet und engagiert – mit klarem Leitungshandeln und der Beteiligung an Willensbildung und Entscheidungsprozessen.
     
  9. Persönlicher Einsatz und Arbeitsbereitschaft gehören anerkannt. Gute Leistung fördern wir – wollen Potenziale erkennen, Mitarbeiter*innen befähigen und Entwicklungsstreben fördern, ohne die Solidarität der Betriebsgemeinschaft zu verletzen.