LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft unterstützt Arbeitgeber in Sachen Inklusion

Schwerbehinderte Menschen sind vielfach leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert. Für den Arbeitsmarkt stellen sie ein großes Potenzial dar. Das erkennen mittlerweile auch immer mehr hessische Unternehmen. Doch die vermeintlichen Hürden zu deren Einstellung schrecken viele Arbeitgeber ab. Auf alle Fragen rund um die Einstellung, Ausbildung und (Weiter-)Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liefern seit Sommer 2022 die Fachberater*innen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Antworten. Sie tragen so dazu bei, dass Inklusion in der Praxis gelebt wird. Auch die LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft (LEBreha) hat zwei Stellen für sogenannte EAA-Lotsinnen besetzt.

Seit September 2022 arbeiten Anja Moritz und Julia Hannappel als EAA-Lotsinnen bei der LEBreha, einem Tochterunternehmen der Stiftung LEBENSRÄUME Offenbach a. Main. Ihr Auftrag im ersten Schritt: Die EAA bei hessischen Unternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach bekannt zu machen. Dazu gehen die beiden EAA-Fachberaterinnen auf Arbeitgeber zu, nehmen an Messen und Veranstaltungen teil, kontaktieren sowohl Netzwerkpartner wie die Integrationsfachdienste, die Agentur für Arbeit und die Jobcenter von Stadt und Kreis Offenbach als auch Arbeitgeber selbst.

„Wenn das gelungen ist, wird sich der Schwerpunkt der Arbeit von der Bekanntmachung auf die Beratung verschieben“, erklärt Mike Gräf, Geschäftsführer von LEBreha, das Prozedere. Konkret bedeutet das für die beiden Lotsinnen: Telefonate mit Arbeitgebern und Ämtern führen, Betriebe aufsuchen, Veranstaltungen organisieren oder Beratungsgespräche zu Einstellung, Prävention und (Weiter-)Beschäftigung führen, um so Arbeitgeber bei Themen wie Fördermöglichkeiten und Antragstellung zu unterstützen.

Das Ziel: eine Win-Win-Situation für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen und deren künftige Arbeitgeber zu schaffen. Denn letztlich profitieren beide. „Das Unternehmen gewinnt bzw. erhält sich eine leistungsfähige Fachkraft und ein Mensch mit Behinderung kann (weiter) einer Tätigkeit nachgehen, die ihm Freude bereitet und seinen Kompetenzen entspricht!“, bringt Gräf die Grundidee der EAA auf den Punkt.

In Hessen haben seit Einführung der EAA bereits 22 Fachberater*innen an mehr als 20 Standorten ihre Arbeit aufgenommen. Sie zeigen Unternehmen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen bei der Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamts, der Integrationsfachdienste und weiterer Institutionen.

Langfristig soll in jeder der 26 hessischen Gebietskörperschaften ein*e EAA-Fachberater*in im Einsatz sein. Finanziert wird deren Arbeit aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen.

Zur Webseite der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gelangen Sie hier!