Die Besucher*innen der Tagesstätten der Stiftung LEBENSRÄUME in Offenbach, Langen, Obertshausen und Seligenstadt dürfen sich freuen: Nach mehr als zweimonatiger Pause öffnen die Einrichtungen am Dienstag, den 2. Juni 2020, wieder ihre Türen. Die hessische Landesregierung hat für bestimmte Klient*innengruppen und unter einigen Voraussetzungen eine „Wiedereröffnung“ der Tagesstätten ab Anfang Juni zugelassen.
Die Stiftung LEBENSRÄUME erfüllt die notwendigen Bedingungen, etwa ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, und stellt sicher, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bei der Arbeit bzw. der Betreuung eingehalten werden.
Ab dem 2. Juni können die Tagesstätten wieder von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, die keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, die nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind.
Detaillierte Auskünfte zu den Regelungen geben die Kolleg*innen von LEBENSRÄUME in den einzelnen Tagesstätten. Sprechen Sie uns gerne an!