Unterstützung am Arbeitsplatz
Integrationsfachdienst (IFD)
Für wen? Arbeitnehmer*innen mit anerkannter Schwerbehinderung
Der Integrationsfachdienst (IFD) berät schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte.
Er arbeitet im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und/sowie der Rehaträger und ist Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit. Der IFD hat die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen zu sichern und zu fördern. Dabei handelt er interessenneutral mit dem Ziel, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die IFD-Berater*innen nutzen ihre weitreichenden Netzwerke, um bei Bedarf auch andere Unterstützer einzubinden. Die Mitarbeiter*innen im IFD unterliegen der Schweigepflicht.
Weitere Informationen in unserem Flyer!
Website Integrationsamt Hessen
Kontakt
Armin Hager, T 069 80 10 18-10, Kontaktformular
Lorena Varas Sanguinetti , T 069 80 10 18-11, Kontaktformular
Monika Mathes, T 069 80 10 18-12, Kontaktformular
Fachdienst für Hörbehinderte
Für wen? Arbeitnehmer*innen mit Hörbehinderung
Berufstätige Menschen mit einer Hörbehinderung erhalten durch den Fachdienst für Hörbehinderte gezielte Unterstützung in Gebärdensprache. Das Angebot ist Teil des Integrationsfachdienstes und umfasst die gesamte Palette an Hilfen für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.
Kontakt
Ralf Wellenkötter, T 069 80 10 18-15, Kontaktformular