JOBS

Glossar A-Z

A

Aktivitäten sind eigenständige Handlungen, die Menschen durchführen können, z. B. sich waschen, einkaufen, kommunizieren oder arbeiten.

Andere Leistungsanbieter stellenAlternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen dar, die Dienstleistungen in Bereichen wie berufliche Bildung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung anbieten.

Arbeitsangebote auf gesondert vorgehaltenen Flächen beinhalten gewerbliche Aufträge und bieten mit industriellen Arbeiten wie Sortier-, Klebe- und Verpackungstätigkeiten eine feste Tagesstruktur. Auftraggeber sind Druckereien, Autozulieferer und Geschenkartikelhersteller. Zu den tagesstrukturierenden Arbeitsangeboten gehören auch die Zubereitung des Mittagessens oder die Gartenpflege.

Für Menschen mit psychischen und sozialen Einschränkungen gibt es eine Reihe von Hilfen, die auf geeignete Arbeitstätigkeit zielen. Die Angebote umfassen Beratung und Diagnostik, Berufsbildung und Arbeitstraining in verschiedener Form, Fallmanagement und Vermittlung und Begleitung am Arbeitsplatz. Für junge Menschen gibt es spezielle Programme. Träger dieser Maßnahmen ist die LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft.

Assistenz bedeutet individuell abgestimmte Hilfe, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Assistenzleistungen sind dabei sehr vielfältig und orientieren sich an den Bedürfnissen des Einzelnen.

B

Barrieren sind alle physischen, sozialen, kommunikativen oder organisatorischen Hindernisse, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erschweren oder verhindern. Das können sowohl materielle (z. B. bauliche) als auch immaterielle (z. B. Vorurteile) Hindernisse sein.

Der Begriff Behinderung ist ein zentraler Begriff im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und wird in rechtlicher, medizinischer und sozialer Hinsicht definiert. Im Fokus steht dabei die Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund von physischen, psychischen, intellektuellen oder Sinnesbeeinträchtigungen.

Bei der Maßnahme der Arbeitsförderung geht es um die Ermittlung beruflicher und persönlicher Stärken und Schwächen unter realistischen Bedingungen. Die körperliche und psychische Belastbarkeit wird konkret an einem dafür geeigneten Arbeitsplatz erprobt, indem Anforderungen zeitlich oder auch tätigkeitsbezogen gesteigert und für eine gewisse Dauer beibehalten werden.Einsatzstellen sind Betriebe verschiedener Größe und Branchen. Eine Kontaktperson begleitet die Belastungserprobung vor Ort und erstellt einen abschließenden Bericht. LEBENSRÄUME bietet das Programm in Offenbach an.

In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist nach dem Eingangsverfahren eine 2-jährige Berufsbildungsphase vorgesehen.Sinn der Maßnahme ist es, Möglichkeiten einer Qualifizierung oder sogar Ausbildung zu prüfen. Für Interessenten mit psychischen Erkrankungen gibt es spezielle Leistungen. In Offenbach bietet die Integrationsfirma ESSWERK Maßnahmen der Berufsbildung im Rahmen des anderen Leistungsanbieters an.
www.esswerk-of.de

Wohnen ist eine zentrale Lebensgrundlage für jeden, aber man muss mit zahlreichen Aufgaben zurechtkommen. Dabei kann Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder psychosozialen Beeinträchtigungen geholfen werden. Wer nicht selbst oder allein seine Mieterbelange, Haushaltsführung oder soziale Kontakte versehen kann, findet bei LEBENSRÄUME Unterstützung. Es gibt sogar spezielle Appartements, Wohnungen und Wohngemeinschaften, die dem Personenkreis vorbehalten sind. Hier wird auf ein geordnetes Zusammenleben geachtet, Bewohner nehmen wohnraumbezogenen Service in Anspruch, weitergehende Assistenzleistungen sind möglich.

Besondere Wohnformen sind Wohnangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder anderen Hilfebedarfen zugeschnitten sind. Sie bieten eine angepasste Wohnsituation, die es den Bewohner*innen ermöglicht, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, während gleichzeitig die notwendige Unterstützung und Pflege zur Verfügung steht. Diese Wohnformen sind Teil der Eingliederungshilfe und tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer Wohnsituation nicht isoliert werden, sondern eine ganzheitliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfahren.

Das Budget für Arbeit ist eine finanzielle Leistung der Eingliederungshilfe, die Beschäftigte mit Behinderungen und deren Arbeitgeber unterstützt, um ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder aufrechtzuerhalten. ESSwerk bietet diese Arbeitsverhältnisse an.

D

Direktzahlung bezeichnet im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Eingliederungshilfe die Möglichkeit für Leistungsberechtigte, die Leistungen direkt von den Leistungsträgern zu erhalten und selbst zu verwalten, anstatt über einen Dienstleister oder eine Einrichtung. Bei der Direktzahlung wird den leistungsberechtigten Personen ein Teilhabebudget zur Verfügung gestellt, das sie selbstständig verwalten können. Diese Form der Auszahlung ermöglicht es den Betroffenen, die Unterstützung, die sie benötigen, eigenständig zu organisieren und die Dienstleister oder Hilfsangebote auszuwählen, die ihren individuellen Bedürfnissen am besten entsprechen.

E

Eigenverantwortung bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen aktiv an der Gestaltung ihrer Teilhabeleistungen und ihres Lebens teilhaben.

Die Eingliederungshilfe ist eine zentrale Leistung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Sie dient der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen dabei helfen, ihre Selbstständigkeit zu fördern, Barrieren zu überwinden und gleichberechtigt am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben teilzunehmen. Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeit individuell zu gestalten.

Die EAA unterstützen Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Mit dem Ziel, Unsicherheiten abzubauen, Chancen sichtbar zu machen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die zu dem jeweiligen Unternehmen passen, kommen die Mitarbeitenden bei Bedarf auch direkt in den jeweiligen Betrieb.

Die EAA bieten eine ganzheitliche, regionale Dienstleistung, beauftragt vom LWV Hessen Integrationsamt und eng vernetzt mit relevanten Akteur*innen vor Ort. So profitieren Menschen mit Behinderungen von kurzen Wegen, fundiertem Fachwissen und einem starken Netzwerk – schnell, unkompliziert und kostenfrei.

Empowerment bedeutet, die Selbstbestimmung, Autonomie und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ziel ist es, sie in die Lage zu versetzen, die Kontrolle über ihr eigenes Leben zu übernehmen und ihre Potenziale auszuschöpfen. Im Kontext des BTHG fördert Empowerment aktive Teilhabe, Selbstbewusstsein und Gleichberechtigung.

Das Hauptziel der EUTB ist es, Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Sie erhalten unabhängige Beratung zu allen Fragen, die ihre Eingliederungshilfe, Leistungen der Teilhabe oder die Auswahl von Unterstützungsangeboten betreffen.

Das Ziel dieser Leistungen ist es, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können, ohne dass ihre Existenzgrundlage gefährdet wird. Sie dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Gesundheit.

F

Der Fachdienst für Hörbehinderte ist eine gezielte Unterstützung in Gebärdensprachefür berufstätige Menschen mit einer Hörbehinderung. Das Angebot ist Teil des Integrationsfachdienstes und umfasst die gesamte Palette an Hilfen für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.

Die Fachkrankenpflege leistet pflegerische Hilfestellungen bei der Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) wie z.B. Pflegen, Ernähren, Kleiden, Bewegen oder ärztlich verordneter Anwendungen mit Medikamentengabe oder Injektionen. Fachkrankenpflege unterstützt ambulant in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften und im stationären Bereich. Die Pflege wird aktivierend geleistet und hat zum Ziel, die Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. LEBENSRÄUME arbeitet mit erfahrenen ambulanten Anbietern zusammen.

Das Fallmanagement Arbeitshilfen, auch beschäftigungsorientiertes Fallmanagement, unterstützt mit gezielter Beratung langzeitarbeitslose Menschen mit psychischen Problemen. Mit Einzelberatung, Gesprächsgruppen und Trainingseinheiten soll der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert werden. Berufliche Perspektiven und Lösungsansätze für die Verbesserung von Gesundheit und sozialer Lebenssituation werden gemeinsam erarbeitet.

Die Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hat eine wichtige Funktion im Bereich der Arbeits- und Lebenshilfe. Ihre Aufgabe besteht darin, die Belange von Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu vertreten, ihre Chancengleichheit zu fördern und auf spezifische genderbezogene Themen und Herausforderungen aufmerksam zu machen.

Das freiwillige soziale Jahr ist ein interessantes Angebot an junge Menschen, die sich nach der Schule beruflich ausprobieren und orientieren möchten oder eine Ausbildung im sozialen Bereich anstreben. LEBENSRÄUME bietet das Freiwillige Soziales Jahr in Tagesstätten und in stationären Wohnhäusern an. 

Fremdbestimmung bezeichnet eine Lebenssituation oder einen Zustand, in dem eine Person in ihren Entscheidungen und Handlungen maßgeblich von anderen Personen oder äußeren Einflüssen abhängig ist und wenig bis keine Autonomie oder Selbstbestimmung besitzt. Fremdbestimmung steht im Gegensatz zur Selbstbestimmung, bei der eine Person die Kontrolle über ihr eigenes Leben und ihre Entscheidungen hat.

G

Psychiatrie ist die Lehre von psychischen Erkrankungen. Für Diagnostik und Behandlung sind Ärzte und Therapeuten zuständig, vor einiger Zeit vielfach in großen weit entfernt gelegenen Krankenhäusern tätig. Betroffene Menschen sind aber nicht immer nur (schwer) krank und es kommt ganz besonders darauf an, ein normales Auskommen zuhause, am Arbeitsplatz, im Heimatort zu finden. Gemeinde- oder auch soziale Psychiatrie konzentriert sich darauf, die nötigen Angebote an Assistenzleistungen eben dort zu schaffen: Fachabteilung am Allgemeinkrankenhaus und qualifizierte Arztpraxen gehören dazu, begleitende Dienste in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Teilhabe.

Gemeinschaftliches Wohnen bezeichnet ein Wohnkonzept, bei dem mehrere Menschen, häufig mit unterschiedlichen Bedürfnissen oder in verschiedenen Lebensphasen, gemeinsam in einer Wohnung oder in mehreren Wohnungen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnanlage leben. Der Fokus liegt auf Gemeinschaft, Zusammenhalt und der gegenseitigen Unterstützung, wobei jede Person in der Regel ihren eigenen privaten Raum hat. Dieses Modell kann besonders für Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit bieten, selbstbestimmt und dennoch nicht isoliert zu leben.

Der Gesamtplan ist ein zentrales Konzept im Kontext der Eingliederungshilfe und des Bundesteilhabegesetzes. Er beschreibt die umfassende und individuelle Planung der Teilhabe und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Unterstützung bereitzustellen, die den betroffenen Personen hilft, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Gesamtplan stellt sicher, dass alle relevanten Lebensbereiche berücksichtigt werden und dient als Grundlage für die Eingliederungshilfe und andere Leistungen, die der Teilhabe dienen. Dabei wird der individuelle Bedarf einer Person ermittelt und in einem umfassenden Plan festgehalten, der dann als Grundlage für die Bereitstellung von Unterstützung und Leistungen dient.

Die Gesamtplankonferenz ist eine wichtige Institution im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, die sich mit der Planung und Koordination der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst. Sie ist eine Form der multidisziplinären Zusammenarbeit, bei der verschiedene Akteure und Fachleute zusammenkommen, um die bestmögliche Unterstützung und Eingliederungshilfe für eine betroffene Person zu gewährleisten. Die Gesamtplankonferenz ist im Wesentlichen ein gremienübergreifendes Treffen, bei dem alle relevanten Personen und Institutionen beteiligt sind, die an der Teilhabeplanung und der Festlegung der Unterstützungsleistungen beteiligt sind. Sie dient dazu, alle unterschiedlichen Perspektiven zu vereinen und einen gemeinsamen Plan für die Eingliederungshilfe und die Teilhabe zu entwickeln.

Gesetzliche Betreuung können volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten (z.B. Gesundheit, Ernährung, Finanzen, Wohnen) nicht mehr alleine regeln können, nach dem Betreuungsrecht beim örtlichen Amtsgericht beantragen. Der Amtsrichter entscheidet nach einem fachärztlichen Gutachten. Die Betreuung kann sich z.B. nur auf die Geldangelegenheiten beziehen, der Gesetzliche Betreuer handelt im Sinne des Hilfebedürftigen.

Für Menschen mit psychischen Behinderungen ist ein geregelter Tagesverlauf wichtig. Geordnete und sichere Beziehungen, bekannte und zuverlässige Umgebung, Betätigung und regelmäßiges Essen fördern das Wohlbefinden und Zurechtkommen, wirken Krankheitsfolgen entgegen. Tagesstätten von LEBENSRÄUME sind werktags zu normalen Zeiten geöffnet. Im Mittelpunkt des Tagesprogramms steht die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen gegen ein kleines Entgelt, interessanten und vielfältige Gruppen werden angeboten. Die Kosten der Leistungen trägt der Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem oder keinem Einkommen unterstützen soll, um ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken und ihre Existenz zu sichern. Sie ist besonders relevant für Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten, etwa aufgrund von Erwerbslosigkeit, Alter oder Behinderung.

Im Kontext des Bundesteilhabegesetzes spielt die Grundsicherung eine wichtige Rolle, da sie dazu beiträgt, Menschen mit Behinderungen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, indem sie ihre wirtschaftliche Existenz sichert, wenn andere Einkommensquellen wie Erwerbseinkommen nicht ausreichen.

Gruppenangebote auf gesondert vorgehaltenen Flächen, auch gruppentherapeutische Angebote, verfolgen das Ziel, alltagspraktische Fertigkeiten im sozialen Miteinander zu stärken. Angeboten wird z. B. ein kognitives Training mit Gedächtnis-, Sinnes- und Wahrnehmungsübungen. Ein Stressbewältigungstraining (SBT) unterstützt dabei, die täglichen Anforderungen besser bewältigen zu können.

I

Individuelles Wohnen bezieht sich auf eine Wohnform, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, selbstbestimmt und unabhängig zu leben, oft in einer eigene Wohnung oder einer Wohngemeinschaft. Dabei geht es um die Möglichkeit, das eigene Wohnumfeld und die Lebensgestaltung aktiv zu bestimmen, wobei Unterstützung und Assistenz nach Bedarf angeboten werden.

Im Kontext des Bundesteilhabegesetzes ist individuelles Wohnen ein zentraler Bestandteil, da es das Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das BTHG legt großen Wert darauf, dass Menschen mit Behinderungen nicht in institutionellen Einrichtungen leben müssen, sondern möglichst selbstständig in der Gemeinschaft und in einem für sie passenden Umfeld leben können.

Inklusion ist ein zentraler Begriff im Kontext der Chancengleichheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen oder Einschränkungen, vollständig in die Gesellschaft integriert werden. Inklusion basiert auf der Vorstellung, dass Diversität als Bereicherung verstanden wird und nicht als Hindernis.

Integration ist ein Begriff, der eng mit Inklusion verbunden ist. Während Inklusion den umfassenden Ansatz verfolgt, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen – gleichwertig und ohne Barrieren in die Gesellschaft einbezogen werden, bezieht sich Integration eher darauf, Menschen mit bestimmten Bedürfnissen oder Merkmalen in bestehende gesellschaftliche Strukturen und Prozesse einzugliedern. Im Wesentlichen geht es bei Integration darum, Menschen mit Behinderungen oder anderen Benachteiligungen in die vorhandenen gesellschaftlichen Strukturen einzuführen, sie jedoch nicht unbedingt als gleichwertige Teile des gesamten Systems zu begreifen. Sie werden in bestehende, oft separierte Strukturen aufgenommen und nicht von vornherein als selbstverständlich Teil der gesamten Gesellschaft betrachtet. In der Praxis bedeutet dies, dass sie zwar die Möglichkeit haben, an verschiedenen Bereichen des Lebens teilzuhaben (z. B. Arbeit, Bildung, Freizeit), aber oft noch mit bestimmten Hürden und Barrieren konfrontiert sind.

Integrationsfachdienst wird ein Angebot der Integrationsämter des Landeswohlfahrtsverbandes genannt. Es bietet schwerbehinderten Menschen Hilfen zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes oder bei der Suche nach einer geeigneten Arbeit. Das Angebot umfasst Einzelberatung, das Erstellen von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen, betriebliches Konfliktmanagement sowie Eingliederungsmanagement. Der Dienst steht auch Arbeitgebern, Vorgesetzten und Personalverantwortlichen bei Fragen der Eingliederung für Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung.

K

Kontextfaktoren sind die äußeren Bedingungen und Einflüsse, die eine Person, eine Organisation oder ein System beeinflussen können. Sie umfassen eine Vielzahl von Faktoren, die das Verhalten, die Handlungsfähigkeit und die Entwicklung in einem bestimmten Kontext steuern oder beeinträchtigen. Im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz beziehen sich Kontextfaktoren auf die Rahmenbedingungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und die Unterstützung, die sie erhalten, beeinflussen. Sie spielen eine zentrale Rolle dabei, wie gut Menschen mit Behinderungen in den Alltag integriert werden können und welche Hindernisse oder Barrieren bestehen, die es zu überwinden gilt.

L

Laienhelfergruppe Psychiatrie nennt sich eine engagierte Gruppe aus ehrenamtlichen Bürgern und Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Gruppe organisiert in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Sana Klinikum Offenbach wöchentliche Treffen mit Kaffee und Kuchen. Zum Angebot gehören regelmäßige Tagesausflüge. Interessierte Helfer sind willkommen. Initiatoren des Treffens sind der Verein LEBENSRÄUME E.V. und Mitarbeiter des Sana Klinikums Offenbach. 
www.klinikum-offenbach.de

Der Begriff Leistungsberechtigte bezieht sich auf Personen, die aufgrund ihrer Bedürftigkeit oder Anspruchsberechtigung Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen oder Unterstützungsangebote haben. Insbesondere im Kontext des Bundesteilhabegesetzes sind leistungsberechtigte Personen diejenigen, die aufgrund ihrer Behinderung Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Leistungserbringer sind Institutionen oder Personen, die sozialrechtliche Leistungen an die berechtigten Personen erbringen. Sie bieten die tatsächlichen Dienstleistungen an, die im Rahmen von sozialen Unterstützungsleistungen, wie sie beispielsweise im Bundesteilhabegesetz geregelt sind, benötigt werden.

Im Zusammenhang mit dem BTHG sind Leistungserbringer beispielsweise Pflegeeinrichtungen oder Wohneinrichtungen, die Menschen mit Behinderungen betreuen oder unterstützen. Dazu zählen Assistenzdienste, die individuelle Hilfen und Unterstützung bieten, um die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu fördern, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Rehabilitationseinrichtungen, die Menschen mit Behinderungen in ihrer physischen, psychischen oder sozialen Entwicklung unterstützen, therapeutische Einrichtungen, die spezifische Therapien für Menschen mit Behinderungen anbieten, Bildungseinrichtungen, die barrierefreie Bildungsangebote bereitstellen und Beratungsstellen, die Hilfe und Informationen über Rechte, Unterstützungsmöglichkeiten und Teilhabeoptionen bieten.

Leistungserbringer haben im Rahmen des BTHG eine wichtige Rolle, da sie den leistungsberechtigten Menschen dabei helfen, die erforderlichen Hilfen und Unterstützungen zu erhalten, um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Unter dem Begriff Leistungsträger versteht man die Kostenträger der Leistungen, gegen den ein Anspruch besteht. Leistungsträger können verschieden Rehabilitationsträger sein, z. B. 

- Gesetzliche Krankenkassen
- die Bundesagentur für Arbeit
- Träger der Eingliederungshilfe
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Träger der gesetzliche Rentenversicherung
- Träger der Kriegsopferversorgung und 
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

M

Mitbestimmungsrechte sind Rechte, die es bestimmten Personengruppen, etwa Menschen mit Behinderungen, ermöglichen, in Entscheidungsprozesse aktiv einzugreifen und diese mitzugestalten. Insbesondere im Bundesteilhabegesetz beziehen sich Mitbestimmungsrechte auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an verschiedenen gesellschaftlichen Prozessen, sei es in der Politik, im Berufsleben, im Bildungsbereich oder in der Wohngestaltung.

Mitwirkungsrechte beziehen sich auf die Rechte von Menschen, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen und Einfluss auf diese auszuüben, auch wenn sie nicht die letztendliche Entscheidungsgewalt haben. Im Kontext des Bundesteilhabegesetzes umfassen Mitwirkungsrechte die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen, aktiv an der Gestaltung ihrer eigenen Teilhabe und an Prozessen teilzunehmen, die ihr Leben betreffen. Dabei werden die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen ernst genommen, auch wenn die finale Entscheidung in manchen Fällen bei anderen Akteuren (z. B. Behörden oder Fachkräften) liegt.

N

Das Nettoprinzip ist ein Konzept, das insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und der Finanzierung von Unterstützungsleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz von Bedeutung ist. Es beschreibt den Grundsatz, dass der gesamte Betrag der Leistungen, die für die Teilhabe eines Menschen mit Behinderung notwendig sind, nach Abzug von Eigenmitteln (also dem, was die Person selbst zur Finanzierung beitragen kann) gewährt wird.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem BTHG wird davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich auch eigene finanzielle Mittel haben können, etwa durch Einkommen, Vermögen oder Rente. Diese Eigenmittel müssen jedoch vor der Gewährung öffentlicher Leistungen abgezogen werden. Das Nettoprinzip besagt, dass die staatlichen Leistungen zur Eingliederungshilfe so bemessen werden, dass sie nur den Differenzbetrag zwischen den benötigten Gesamtkosten und den Eigenmitteln des Betroffenen abdecken.

O

Offenbacher Projektchor KLANGGARTEN nennt sich unser Inklusionschor für Menschen, die gerne gemeinsam singen. Jeder ist willkommen, Voraussetzungen gibt es nicht. Angeboten werden jahreszeitliche Chorprojekte mit Auftritten. Das Chorrepertoire ist kunterbunt. Eingeladen sind stationäre und ehemalige Patienten der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Sana Klinikums, Kunden der Stiftung LEBENSRÄUME sowie Mitarbeiter, Freunde und Angehörige.Die Termine zu Proben und Auftritten finden Sie im Kalender.

Die Offenen Treffs von LEBENSRÄUME bieten wöchentlich in Stadt und Kreis Offenbach interessierten Menschen bei Kaffee und Kuchen die Möglichkeit zu Austausch und Begegnung in ungezwungener Atmosphäre. Karten- und Brettspiele sind beliebter Bestandteil der Treffs.

P

Der Personalservice von ESSwerk bietet Menschen mit und ohne Handicaps vielseitige Beschäftigungsfelder: Essensausgabe in Kitas und Schulen, Säubern des Geschirrs, Aufsicht führen beim Mittagstisch, Kassieren des Essensgeldes, Backen und Verkaufen im Schulkiosk, Mediathek-/Bibliothek-Service, Konferenz- und Veranstaltungsservice, Catering-Service.
www.esswerk-of.de

Der PiT ist ein Instrument des LWV Hessens zur personenzentrierten Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. Er fordert und unterstützt die personenzentrierte Grundhaltung und die aktive Mit-Gestaltung der Menschen mit Behinderung im Prozess der Bedarfsermittlung, Teilhabe- und Gesamtplanung und stellt die individuellen Ziele und Vorstellungen, die Lebenswelt und die Lebenslage der leistungsberechtigten Personen in den Mittelpunkt. 

Der PiT realisiert die gesetzlich und inhaltlich gewollte Orientierung am bio-psycho-sozialen Modell der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) der Weltgesundheitsorganisation WHO.
 

Personenzentrierung ist ein zentraler Ansatz, der insbesondere im Kontext der Teilhabe und Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz eine bedeutende Rolle spielt. Es handelt sich dabei um einen Ansatz, der darauf abzielt, die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt der Unterstützung und der Entscheidungsfindung zu stellen. Das Ziel: Menschen als selbstbestimmte und autonome Individuen zu respektieren und sie aktiv in alle Prozesse einzubeziehen, die ihr Leben betreffen.

Das persönliche Budget ist ein zentrales Konzept im Bereich der Teilhabe und Eingliederungshilfe, das durch das Bundesteilhabegesetz geregelt wird. Es gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre Unterstützungsleistungen selbst zu bestimmen und zu verwalten. Es rägt dazu bei, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der betroffenen Person stärken, indem es ihr die Kontrolle über die Art, den Umfang und die Gestaltung ihrer Unterstützungsangebote überlässt.

Das Poolen von Leistungen ist ein Konzept aus dem Bereich der Teilhabe und Eingliederungshilfe, das im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz steht. Es bezieht sich auf die Möglichkeit, verschiedene Leistungsangebote oder Hilfsleistungen zu kombinieren oder zusammenzufassen, um so eine umfassendere, individuellere Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. So kann eine betroffene Person verschiedene Leistungen (z. B. Assistenzleistungen, Hilfsmittel, Therapien, Pflegeleistungen etc.) miteinander verbinden, um eine auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Gesamtunterstützung zu erhalten.

Psychosoziale Arbeitshilfen entlasten berufstätige Menschen mit psychischen Erkrankungen, die die Anforderungen am Arbeitsplatz als belastend oder überfordernd erleben. Jungen erwachsenen Menschen mit psychosozialen Handicaps fällt es hingegen oft schwer, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Unser Betrieb Arbeitshilfen bietet gezielte Beratung und Programme zum erfolgreichen Berufseinstieg und entlastet Berufstätige. 

Eine psychische Erkrankung wird anhand auffälliger Merkmale erkannt, eine Behinderung bei dauerhaften Einschränkungen festgestellt. Nicht immer sind die Anzeichen eindeutig oder der Status wird von Ärzten oder Behörden nicht erkannt, etwa weil diffuse oder vorrangig körperliche Störungen vorliegen. Ist der Zusammenhang zwischen einer psychischen Erkrankung und der sozialen Umgebung von besonderer Bedeutung für die Lebenssituation, wird von Psychosozialer Beeinträchtigung gesprochen.

Für Menschen mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen, Behinderungen, Beeinträchtigungen sind die richtigen und zuständigen Stellen für Hilfeleistungen manchmal schwer zu finden. Psychosoziale Beratung zielt darauf, eine Lebenssituation in allen wichtigen Bereichen zu erkennen, passende Hilfen zu empfehlen und diese womöglich sogleich zu vermitteln. Vertrauliche Gespräche, aber auch Teilnahme an Gruppen und Veranstaltungen erleichtern die Klärung und Verständigung. LEBENSRÄUME betreibt mehrere Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen.

Die psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle klärt kostenlos im persönlichen Gespräch den aktuellen Hilfebedarf, gibt Auskunft über Angebote psychiatrischer und sozialer Hilfe vor Ort, informiert über sozialrechtliche Hilfeleistungen und vermittelt entsprechende Hilfen.

R

Ressourcenorientierung ist ein zentrales Konzept in der Sozialarbeit, Eingliederungshilfe und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es bedeutet, dass bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen vor allem die Ressourcen und Fähigkeiten der betroffenen Person genutzt und gestärkt werden. Das Ziel: Selbstständigkeit, Partizipation und Teilhabe zu fördern, indem die vorhandenen Potenziale des Menschen als Ausgangspunkt genommen werden.

S

Selbstbestimmung ist ein zentrales Konzept im Kontext der Teilhabe und Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderungen und spielt eine wesentliche Rolle im Bundesteilhabegesetz. Es bezeichnet das Recht und die Fähigkeit von Menschen, ihr Leben selbstständig, eigenverantwortlich und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ohne übermäßige Beeinträchtigung oder Fremdbestimmung. Selbstbestimmung umfasst dabei nicht nur die Wahlfreiheit in verschiedenen Lebensbereichen, sondern auch die Kontrolle über die eigene Lebensführung, die eigenen Ressourcen und die Gestaltung des Alltags.

Grundprinzipien der Selbstbestimmung sind Freiheit der Wahl, Unabhängigkeit und Autonomie, Recht auf Teilhabe und der Zugang zu Unterstützung und Ressourcen.

Soziale Sicherungssysteme sind staatliche oder gesellschaftliche Strukturen, die darauf abzielen, den Lebensunterhalt und die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, insbesondere in Zeiten von Bedürftigkeit oder Lebensrisiken. Sie bieten Schutz und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen, wie etwa Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit oder Behinderung.

Das Ziel sozialer Sicherungssysteme ist es, Armut zu vermeiden, soziale Ungleichheiten zu reduzieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, indem allen Menschen ein minimales Existenzniveau gesichert wird.

An den meisten Gesundheitsämtern der Städte oder Landkreise werden Fachstellen betrieben, um psychisch erkrankte Bürger zu beraten und ihnen weiterzuhelfen. Fachärzte und Psychologen, Sozialarbeiter und Krankenpflegekräfte führen Gespräche und machen Hausbesuche, wirken an der Hilfeplanung mit und vermitteln ggf. weitergehende Dienste. Sozialpsychiatrische Dienste können amtliche Gutachten erstellen und eng mit anderen Ämtern zusammenwirken.

T

Im Talentschuppen treffen sich monatlich Menschen in den Räumen von offenbar e.V. in Offenbach, die ihre künstlerische Ader mit Malen und kreativem Gestalten verwirklichen möchten. Mehr zum Angebot und den Räumen erfahren Sie im Terminkalender.

Teilhabe ist ein zentrales Konzept in der Inklusion und Sozialpolitik. Es beschreibt die aktive und gleichberechtigte Teilnahme einer Person an der Gesellschaft und an allen Lebensbereichen.Teilhabe hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Mitwirkung in allen Bereichen des Lebens wie Arbeit, Bildung, Freizeit und Gesellschaft, zu ermöglichen. Grundprinzipien der Teilhabe sind Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Zugang zu Barrierefreiheit und individuelle Förderung.

Teilhaberecht bezeichnet das Recht einer Person, aktiv und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es stellt sicher, dass jeder Mensch Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft hat, darunter Arbeit, Bildung, Freizeit und Wohnen. Das Teilhaberecht fördert die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung und ist eine grundlegende Grundlage für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft.

Die Trennung der Leistungen zum 1. Januar 2020 bezieht sich auf eine wichtige Änderung im Bundesteilhabegesetz (BTHG), die mit dem Ziel eingeführt wurde, eine Besserstellung und eine vermehrte Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Diese Änderung betrifft vor allem die Eingliederungshilfe und die Grundsicherung, die seitdem separat voneinander gewährt werden.

U

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das 2006 verabschiedet wurde, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen. Sie zielt darauf ab, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen weltweit zu garantieren und die Inklusion sowie Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Die Konvention wurde von vielen Staaten, darunter auch Deutschland, ratifiziert und bildet die Grundlage für die Entwicklung nationaler Gesetze und Politiken zur Unterstützung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Unterstützung ist ein Begriff aus der Verwaltungssprache und meint die Zuständigkeit von Leistungsträgern (z.B. Landeswohlfahrtsverband - LWV) und die konkrete Arbeit der Leistungserbringer (z.B. Wohlfahrtsverbände und Träger der freien Wohlfahrt wie LEBENSRÄUME) in der Psychiatrie. Dazu gehören psychiatrische Behandlung, therapeutische Angebote, unterstützende Betreuung und ambulant begleitende Hilfen.

Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit können Menschen mit psychischer Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband beantragen, die in ihrer eigenen Wohnung oder Wohngruppe nicht mehr alleine zurechtkommen. Es wird ein personenzentrierter, integrierter Teilhabeplan (PT) erstellt, eine persönliche Bezugsperson ist ständiger Ansprechpartner und begleitet bei allen benötigten Hilfen.

W

Wirksamkeitskontrolle bezieht sich auf die systematische Überprüfung und Bewertung von Maßnahmen, Programmen, Gesetzen oder politischen Strategien, um festzustellen, ob die gesetzten Ziele tatsächlich erreicht wurden und inwieweit die geplanten Wirkungen eintreten. 

Ziel ist es, den Erfolg von Interventionen zu messen und herauszufinden, ob sie die gewünschten Ergebnisse erzielen. 

Wohnangebote halten die gemeindepsychiatrischen Regionen von LEBENSRÄUME mit abgestufter Leistungsintensität bereit. Gewohnt werden kann in Wohngruppen, im beschützten Bereich mit Wohn-Service (z.B. Nachbarschaftshaus Bieber), in der besonderen Wohnform, in Wohngemeinschaften und im ambulant betreuten Einzelwohnen (eigene Häuslichkeit).

Wohngemeinschaften sind eine beliebte Wohnform für Menschen, die individuelles Leben bevorzugen und dennoch nicht alleine leben möchten. LEBENSRÄUME unterstützt bei der Suche nach einer Wohngemeinschaft oder bietet einen Platz in einer bestehenden Wohngemeinschaft an. Benötigte Assistenzleistungen und Unterstützungen werden individuell und nach Bedarf in der Wohngemeinschaft erbracht.

Wohngruppen bietet LEBENSRÄUME Menschen, die Anspruch auf eine besondere Wohnform haben und mit bis zu fünf Personen außerhalb des stationären Wohnhauses leben möchten. Bewohner werden bis zu dreimal am Tag aufgesucht und bei ihrer Alltagsbewältigung individuell unterstützt.